Nicht-Versetzung Klasse 4 / Abschlusszeugnis
In Klasse 4, 2. Halbjahr, wird statt eines Jahreszeugnisses in Rheinland-Pfalz immer das Abschlusszeugnis als Vorgabe eingeblendet. Wenn ein Kind nicht versetzt wird, müssen Sie hier zunächst durch Klick auf den Zeugnistitel „Abschlusszeugnis“ im Auswahlfeld auf „Jahreszeugnis“ umschalten. Danach verschwindet der Versetzungsvermerk zum Erreichen des Ziels der Grundschule. Nach unserem Kenntnisstand ist es nicht vorgesehen, hier etwas als eigenständigen Text auf dem Zeugnis hinsichtlich einer Nichtversetzung zu vermerken.